05. Dezember 2019
Stellenmeldepflicht ab 2020
Ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten gemäss Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung auf die Arbeitslosenquote von 5 Prozent gesenkt.
In der Liste der Berufsarten (PDF, 52 kB, 07.11.2019) ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 meldepflichtig sind.
Die für 2020 überarbeitete Liste der Stellen, welche dem RAV gemeldet werden müssen bevor sie vom Arbeitsgeber direkt ausgeschrieben werden, ist nun online.
Hier das Link zur Liste
- Nicht mehr meldpflichtig sind; PR und Marketingfachleute, gelernte Köche
- Neu meldepflichtig sind: Maler und verwandte Berufe, Marktforschung, Strassenbau, Kranführer, Gabelstapler
Die Schweizer Berufsnomenklatur 2000 (SBN 2000) wurde im Hinblick auf die Senkung des Schwellenwertes für die Stellenmeldepflicht per 1. Januar 2020 vom Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) und den Branchenverbänden grundlegend revidiert. Neu bildet die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 die Grundlage für die Bestimmung der meldepflichtigen Berufe.