29. November 2019
Höhere AHV-Beiträge auf dem Lohn
ab 1. Januar 2020
Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen, womit die Steuerreform am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EOBeitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020: