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29. November 2019

Höhere AHV-Beiträge auf dem Lohn
ab 1. Januar 2020

Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen, womit die Steuerreform am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EOBeitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020:

AHV_Beitraege_2020.png

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