Der erste Arbeitstag eines Interim Managers im HR

Posted on: July 14th, 2010

Der erste Arbeitstag eines Interim Managers im HR

„Guten Morgen Jean-Luc, ich freue mich, dich hier zu haben. Dein Badge und dein Login für den PC sind bereit, ich zeige Dir schnell, wo Du sitzen kannst. Wir haben in dieses Büro gestern abend noch ein zusätzliches Pult reingestellt. Ich muss leider in 5 Minuten schon an mein nächstes Meeting, aber mein Mitarbeiter wird Dich gleich bei der Einarbeitung unterstützen. Er wird bestimmt gleich da sein, im Moment nimmt er noch an einer kurzen Präsentation ausser Haus teil. Die anderen HR-Mitarbeiter sind gerade an Interviews, Meetings oder abwesend. Du wirst Dich sicher schnell zurecht finden. Wir sind froh um Deine zusätzliche Kapazität, es gibt ausserordentlich viel zu tun.“

Mit dem Rücken zur Bürotüre versuche ich mich mit meiner persönlichen Security ID am PC einzuloggen und warte auf die mir zugesagte Unterstützung. 1 Stunde später, gut informiert aus dem Intranet des Unternehmens, höre ich hinter mir eine keuchende Person reinkommen. Mein zukünftiger Bürokollege begrüsst mich hastig aber freundlich (man kennt sich bereits) und ordnet mir als erstes die persönliche Ablagefläche im abschliessbaren Schrank zu (der Schlüssel soll morgen folgen). Er übergibt mir sogleich ein Bündel vorbereitete oder besser pendente Unterlagen mit der Bitte diese Akten doch mal zu studieren. Dann zeigt er mir seine aktuelle Dokumentenablage und gibt mir Tipps, wie ich am schnellsten in das firmeneigene HR-System und auf die entsprechenden Laufwerke komme. „Du wirst bestimmt rasch erfassen, welches die wichtigen und dringenden Fälle sind und wo Du ansetzen musst.“ Und bereits war er unterwegs zum nächsten Meeting (notabene ausser Haus).

Diese kleine (wahrheitsgetreue) Episode zeigt ein paar Eigenschaften auf, die ein Interim Manager neben dem fachlichen Rüstzeug mitbringen muss:

- rasche Auffassungs- und gute Kombinationsgabe
- Bescheidenheit punkto Arbeitsplatz und Infrastruktur
- Information als Holschuld betrachten
- Selbständigkeit, sich in „jeder“ Lage zu helfen wissen
- Flexibilität in Bezug auf Einsatzzeit und Einsatzort

Freestar-People kann auf wertvolle Erfahrungen im Gebiet „Interim Management“ zurückgreifen und steht Ihnen bei Bedarf gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Informationen und Nützliches zum Thema Arbeitszeugnisse

Posted on: April 15th, 2010

Das Arbeitszeugnis ist ein Leistungsausweis, der dem Arbeitnehmenden ermöglicht, dem potentiellen neuen Arbeitgeber seine Berufserfahrung sowie seine Fähigkeiten nachzuweisen. Zudem ist das Arbeitszeugnis in einem Bewerbungsprozess die einzige Information, welche nicht vom Arbeitnehmer selber stammt. Und deshalb kommt ihm eine relativ grosse Bedeutung zu.

Arbeitszeugnisse geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Häufig sind die Empfänger von Arbeitszeugnissen unzufrieden mit dem Inhalt, weil sie glauben, Formulierungen mit versteckten negativen Inhalten zu entdecken.

Dabei muss man berücksichtigen, dass Arbeitszeugnisse nur so gut sind, wie die Verfasser, die dahinter stehen. Handelt es sich um geübte Zeugnisschreiber eines renommierten grösseren Betriebes mit personalfachlichen Kenntnissen oder um jemanden aus einem kleineren Gewerbebetrieb, der alle paar Jahre ein Zeugnis schreiben muss? Diese Tatsache muss ein potentieller neuer Arbeitgeber bedenken, denn sie kann einen grossen Unterschied für die Validität eines Zeugnisses ausmachen.

Es gibt keine offizielle einheitliche Zeugnissprache. Standardformulierungen unter Personalfachleuten haben sich über Jahrzehnte eingebürgert. So genannte uncodierte und damit klare und transparente Zeugnisse haben sich in den letzten zehn Jahren vermehrt durchgesetzt.

Per Gesetz ist der Aussteller eines Zeugnisses verpflichtet, dieses in wohlwollender Weise abzufassen. Was aber nicht heissen muss, nichts über Schwächen sagen zu dürfen. Die Formulierung muss wohlwollend sein. Negative Angaben können nur gemacht werden, wenn sie trotz wohlwollender Betrachtung charakteristisch geworden sind, das heisst wenn der Arbeitnehmende sein Verhalten oder seine Leistung nicht zum Positiven veränderte. Die gesetzliche Wahrheitspflicht steht jedoch über dem Wohlwollen.

Per Gesetz muss ein Zeugnis zwingend Folgendes beinhalten:
• Aufgabengebiet
• Leistungsbeurteilung
• Verhaltensbeurteilung
Wenn etwas weggelassen wird, kann es negativ interpretiert werden. Neben tatsächlichen mangelhaften Leistungen oder Verhalten gibt es allerdings auch andere Gründe, die zu einem negativen Hinweis im Zeugnistext führen können:

• ein kürzliches Ereignis wurde zu stark bewertet
• Tendenz zu strengen Urteilen seitens der Vorgesetzten
• Chef sucht bei Misserfolgen die Ursache beim Mitarbeitenden
• Reibungen zwischen Chef und Mitarbeitenden

Was kann man tun, wenn man das Gefühl hat, das Zeugnis sei zu wenig positiv ausgefallen oder die Kritik sei nicht berechtigt? Haben Sie den Mut, nachzufragen! Suchen Sie das Gespräch! Denn grundsätzlich sollte das Arbeitszeugnis mit den Vorgesetzten angeschaut und besprochen werden können. Vor allem wenn Fragen zu eventuellen Ungereimtheiten auftreten, sollten diese im Gespräch offen hinterfragt werden dürfen.

Zeigen Sie im Zweifelsfall den Text einer Drittperson, die etwas davon versteht und die auch sagen kann, was wichtig ist und ob man eventuell etwas persönlich nimmt und wo ein neutraler Leser nichts Negatives sehen kann.

Ruth Gygax Human Resources

HRSZ Kalender 2009/2010

  • 06.10.09 Besuch des Dufour Museums
  • 20.10.09 HRSZ/ZWK HR-Anlass
    öffentl., Einladung / Anmeldung
  • 19.11.09 Bowling Abend für Mitglieder
  • 20.01.10 NLP Training für Mitglieder
  • 05.03.10 Schitag für Mitglieder
  • 15.06.10 Mitgliederversammlung

NEU

  • Die HRSZ Stellendatenbank neu mit Suchfunktionalität!
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  • HRSZ hat sich dem Zuger International Business Forum www.zibf.biz angeschlossen.

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